- In der Praxis besteht FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher. Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 16. Geburtstag benötigen nur eine medizinische Maske.
- Zusätzlich gelten für die Beschäftigten die 3G-Regeln, sofern die Praxis mehr als zehn Beschäftigte hat, die während der Arbeitszeit Kontakt zu anderen Personen haben können.
(Bayrische Landeszahnärztekammer)
13.01.2021
01.12.2020
Im Wartezimmer und allen Behandlungsräumen: